Recycling

Rücknahme von Batterien gemäß Batteriegesetz (BattG)

Laut BattG sind wir dazu verpflichtet, unsere Kunden über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter Batterien und Akkus zu informieren.

  1. Endverbraucher sind nach §11 BattG zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.

  2. Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, unter der das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalles steht (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei).

  3. Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern können bei uns oder an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen unentgeltlich abgegeben werden. Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

 

Informationen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben wir die privaten Haushalte zu informieren:

  1. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurücknehmen. Derartige Altgeräte sind nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen, sondern zu trennen, zu sammeln und über geeignete Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

  2. Private Haushalte haben die Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, umweltgerecht zu entsorgen. Dabei haben sie die Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen und Altbatterien und Altakkumulatoren vom EAG zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit EAG nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.

  3. Wir als Vertreiber mit einer Verkaufs- sowie Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sind verpflichtet, 

    1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
    2. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.

    Elektro- und Elektronikgeräten, die unter das ElektroG fallen, sind insbesondere die in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräte. 

    Ihre EAG können Sie bei uns unter der Adresse: trabantwelt.de, Reichenbacher Straße 164, 08056 Zwickau abgeben.

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